Versorgungsausgleich

Nach der Neuregelung des Gesetzes über den Versorgungsausgleich zum 01.09.2009 – Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusgleichsG) wird jedes Anrecht auf Rente oder Versorgung zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Das kann unwirtschaftlich sein oder Probleme bei Berufsunfähigkeit verursachen, vor allem für Beamte und Freiberufler. Hier hilft nur eine qualifizierte Beratung. Vieles läßt sich besser durch eine Vereinbarung regeln.

Es lohnt sich auch, Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach altem Recht zu prüfen, weil sich vor allem die Berechnung von Betriebsrenten und Pensionszusagen vollständig verändert hat. Ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich angeordnet, ist bei Eintritt des Versorgungsfalls eine anwaltliche Beratung unverzichtbar.

Sprechen Sie mich gerne an - bei Berechnungsfragen ziehen wir einen Rentenberater hinzu.